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Krankheit länger als die Lohnfortzahlung, dann zahlt das Krankentagegeld die Lohndifferenz!

Daher sollte JEDER diese Differenz absichern.



Im Krankheitsfall erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung von mind. 6 Wochen von seinem Arbeitgeber.
Danach bezieht er Krankengeld von der GKV. Dieses Krankengeld ist deutlich niedriger als das bisherige Nettoeinkommen, wodurch für den Arbeitnehmer eine Versorgungslücke entsteht.

Berechnung der Versorgungslücke:

Z.B. Monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 €, Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, römisch-katholisch, Nettoeinkommen 1.898,79 € 3.000 € * 70 % = 2.100 €            1.898,79 € * 90 % = 1.708,91 €;

Abzüglich Sozialabgaben:
RV    18,7 % / 2 = 9,35 %                       1.708,91 € * 9,35 %   = 159,78 €
ALV       3 % / 2 = 1,5 %                         1.708,91 € * 1,5 %     =  25,63 €
PPV  2,55 % / 2 = 1,275 % + 0,25%         1.708,91 € * 1,525 % =  26,06 €
                                                                             Insgesamt = 211,47 €

Krankengeld nach Abzügen:  1.708,91 € - 211,47 € = 1.497,44 €

Versorgungslücke: 1.898,79 € - 1.497,44 € = 401,35 €  Krankentagegeld: 401,35 € / 30 =  13,38 € aufgerundet auf 15 €

Fazit Versorgungslücke sollte aufgefüllt werden, denn wer kann auf 30 % seines Gehaltes verzichten.

Noch schlechter steht ein Arbeitnehmer da, der über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Hier ist die Einkommenslücke bei 30 % plus dem Gehalt was über 3000,00 € netto pro Monat liegt!

Ganz andere finanzielle Sorgen haben privat Krankenversicherte, sie erhalten nach der Lohnfortzahlung gegebenenfalls gar kein Geld! Das Krankengeld ist nicht automatisch versichert, sondern ein Zusatzbaustein. Dieser Zusatzbaustein passt sich dem Gehalt nicht automatisch an. Wenn man seine Krankenversicherung mit Berufsstart absichert und dann nicht mehr anpasst ist das damals verdiente Gehalt versichert.