Krankheit länger als die Lohnfortzahlung, dann zahlt das Krankentagegeld die Lohndifferenz!
Daher sollte JEDER diese Differenz absichern.
Im Krankheitsfall erhält der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin Lohnfortzahlung von 6 Wochen vom Arbeitgeber.
Für GKV Versicherte gilt:
Danach bezieht er/ sie Krankengeld von der GKV.
Dieses Krankengeld ist deutlich niedriger, als das bisherige Nettoeinkommen, wodurch für den Arbeitnehmer eine Versorgungslücke entsteht.
Es fehlen rund 30% vom Gehalt. Exakte Berechnung.
Noch schlechter steht ein Arbeitnehmer da, der über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Hier ist die Einkommenslücke bei 30 %, plus dem Gehalt was über der BBG liegt. Exakte Berechnung.
Wichtig Selbständige müssen das Krankengeld bei der GKV extra versichern, es ist nicht automatisch mitversichert.
Für PKV Versicherte gilt:
Sie erhalten nach der Lohnfortzahlung gegebenenfalls gar kein Geld! Das Krankengeld ist nicht automatisch versichert, sondern ein Zusatzbaustein. Dieser Zusatzbaustein passt sich dem Gehalt nicht automatisch an. Wenn man seine Krankenversicherung mit Berufsstart absichert und dann nicht mehr anpasst ist das damals verdiente Gehalt versichert.
