Was ist eine Versicherungsmaklerin:
Die Versicherungsmaklerin Almut Barnstedt ist freie Unternehmerin und hinsichtlich der Versicherungsgesellschaften ungebunden.
Sie ist keine Vertreterin oder Beauftragter einer Gesellschaft.
Eine Versicherungsmaklerin hat Zugang zu vielen verschiedenen Gesellschaften. Anders als alle anderen Vermittler steht die Maklerin auch rechtlich auf der Seite des Kunden! Nur so können die Interessen des Kunden auch wirklich vertreten werden.
Die Basis unserer Kooperation
Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.
Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.
Die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und -erkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände)
Die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geändertem Bedarf nach Vertragsabschluss (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend anpassen können
Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen des Versicherers Folge zu leisten und im vertretbaren Maße zur Schadensminderung beizutragen